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Internationale Jugendarbeit

4.1 Umfang und Verfahren FÖRDERBEREICH Internationale Jugendarbeit

4.1.1 Umfang

4.1.1.1 Förderfähige Kosten

Förderfähige Kosten, die während der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung entstehen, sind:

  • Honorare/ Aufwandsentschädigungen/ Personalkosten
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Sachkosten
  • Fahrtkosten
  • Mieten für Räume und Geräte
  • Mehraufwendungen für die Teilnahme von Menschen mit Handicap

Langlebige Investitionsgüter mit einem Einzelanschaffungswert von mehr als 400 € werden nicht gefördert.

4.1.1.2 Höhe der Förderung

Der Zuschuss beträgt pro mittelfränkischen/r Teilnehmer*in unter 27 Jahren bis zu 15 € pro Tag, maximal 2.000 € pro Maßnahme. Die Förderung wird als Festbetragsfinanzierung gewährt.

Mehraufwendungen für die Teilnahme von Menschen mit Handicap werden gegen Nachweis, bis zur Höhe von 400 € pro Projekt, auch über den oben genannten Höchstsatz hinaus, erstattet.

4.1.2 Verfahren

4.1.2.1 Antragstellung

Es gibt zwei Möglichkeiten der Antragstellung: mit (4.1.2.1.1) und ohne (4.1.2.1.2) Vorantrag. Beim Vorantrag wird ein Vorbescheid erstellt, der Planungssicherheit bietet. Bei Anträgen ohne Vorantrag, richtet sich die Höhe der Bezuschussung nach den noch vorhandenen Haushaltsmitteln.

4.1.2.1.1 Anträge mit Vorantrag
Die Anträge sind auf einem Formblatt vor der geplanten Maßnahme zu stellen. Die Fristen dafür sind 15.01., 15.04., 15.07. und 15.10. eines Kalenderjahres.

Beizufügen sind:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Beschreibung der Umsetzung der in der Präambel genannten Grundsätze
  • ein Konzept mit einer ausführlichen pädagogischen Beschreibung, sowie einer Zeitplanung
  • die Ausschreibung/Bekanntmachung
  • ein Kosten- und Finanzierungsplan auf Formblatt

4.1.2.1.2 Anträge ohne Vorantrag
Die Anträge und der Verwendungsnachweis sind auf dem entsprechenden Formblatt bis 8 Wochen nach der Maßnahme einzureichen.

Beizufügen sind:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Beschreibung der Umsetzung der in der Präambel genannten Grundsätze
  • das Konzept mit einer ausführlichen pädagogischen Beschreibung
  • die Ausschreibung/Bekanntmachung
  • tatsächliches Programm/Bericht inkl. zeitlichem Ablauf
  • Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben auf Formblatt
  • Teilnehmer*innenliste oder bei offenen Veranstaltungen: PLZ-Liste
  • gegebenenfalls Nachweis der Mehraufwendungen für die Teilnahme von Menschen mit Handicap

4.1.2.2 Verwendungsnachweis

4.1.2.2.1 Anträge mit Vorantrag
Der Verwendungsnachweis ist spätestens 8 Wochen nach Durchführung der Veranstaltung einzureichen.

Er hat folgende Unterlagen zu enthalten:

  • tatsächliches Programm/Bericht
  • Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben auf Formblatt
  • Teilnehmer*innenliste oder bei offenen Veranstaltungen: PLZ-Liste
  • gegebenenfalls Nachweis der Mehraufwendungen für die Teilnahme von Menschen mit Handicap

4.1.2.2.2 Anträge ohne Vorantrag
Hier ist der Verwendungsnachweis bereits Bestandteil des Antrags.

4.1.2.3 Bewilligung

Über die endgültige Bewilligung entscheidet der Bezirksjugendring Mittelfranken innerhalb von 4 Wochen nach den Stichtagen zur Einreichung.

4.2 Zweck und Gegenstand FÖRDERBEREICH Internationale Jugendarbeit

4.2.1. Zweck der Förderung

Die Antragsberechtigten sollen in die Lage versetzt werden Projekte im Bereich der internationalen Jugendarbeit durchzuführen. Gefördert werden Begegnungen zwischen Jugendlichen und/oder Jugendleiter*innen unterschiedlicher Nationalitäten, die zum Verständnis der jeweiligen sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Situation beitragen. Zu einer Jugendbegegnung gehören Hin- und Rückbesuch.

4.2.2 Gegenstand der Förderung

Förderfähig sind Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit wie Jugendbegegnungen, binationale oder multinationale Maßnahmen, Projekte zur Anbahnung einer internationalen Maßnahme sowie Fachkräfteaustausch zwischen mittelfränkischen und ausländischen Gruppen im In- und Ausland. Zusätzlich werden die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung mit den mittelfränkischen Teilnehmer*innen gefördert.

4.3 Weitere Fördervoraussetzungen FÖRDERBEREICH Internationale Jugendarbeit

4.3.1 Jugendbegegnungen und Fachkräfteaustausch

  • Eine Jugendbegegnung darf nur 2-mal aufeinanderfolgend im selben Partnerland stattfinden.
  • Zur Durchführung ist eine Partnerorganisation im Ausland erforderlich.
  • Ein gemeinsam mit der Partnerorganisation erarbeitetes Programm, in dem mindestens 50 % gemeinsame Programmteile enthalten sind.
  • Die Voraussetzung der Überörtlichkeit bezieht sich auf die deutschen Teilnehmer*innen.
  • Mindestdauer vier Tage inkl. An- und Abreise.
  • Es müssen mindestens fünf mittelfränkische Teilnehmer*innen und insgesamt mindestens fünf Teilnehmer*innen aus den Partnerländern teilnehmen. Ein ausgewogenes Verhältnis der Nationen ist anzustreben.

4.3.2 Projekte zur Anbahnung einer internationalen Maßnahme der Jugendarbeit

  • Förderfähig sind maximal drei mittelfränkische Teilnehmer*innen.
  • Es muss mindestens eine Partnerorganisation im Ausland besucht werden.
  • Die Fördervoraussetzung Überörtlichkeit gilt nicht.

Antrag auf Förderung einer internationalen Maßnahme